Viele Maßnahmen zur Verschönerung der Gemeinde, zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung scheiterten bisher am fehlenden Geld. Nun hat die schwarz-Grüne Landesregierung eine Finanzierungsmöglichkeit auch für Gemeinden in finanzieller Problemlage geschaffen: Nutzung der Mittel, die den Gemeinden von Betreibern von Windenergieanlagen und von Freiflächenphotovoltaikanlagen zustehen, zur Steigerung der Akzeptanz solcher Anlagen genutzt werden müssen. In Lienen immerhin nach Aussagen der Verwaltung knapp 40.000 Euro im Jahr.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 09.09.2025 haben wir daher folgenden Antrag gestellt:
Der Rat beschließt, dass die Einnahmen der Gemeinde nach §6 EEG im Haushalt 2026 neben der teilweisen Abdeckung von Defiziten der Radstation am Bahnhof Kattenvenne zur Förderung von Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur Klimafolgenanpassung eingesetzt werden sollen.
Mögliche Fördergegenstände sind:
– Fassaden und Dachbegrünungen
– Speicherung von Regenwasser in Zisternen
– Entsiegelung von Flächen
– Neuanpflanzung von Bäumen, Hecken und Obstbäumen
Förderrichtlinien hierfür sind von Verwaltung und Politik nach Feststellung der zur Verfügung stehenden Mittel zu erarbeiten
Begründung:
Die Mittel aus §6 EEG müssen in NRW nach §10 Bürgerenergiegesetz NRW zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen eingesetzt werden. Daher ist es geboten, diese Mittel den Bürgerinnen und Bürgern in Form der Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zukommen zu lassen, die gleichzeitig einen positiven Effekt im Bereich der Abmilderung der Erderwärmung (Klimaschutz) haben. Die oben genannten Maßnahmen tragen zur Verbesserung des Wasser- und des Grundwasserhaushaltes bei und senken in Hitzeperioden die Temperatur in ihrem Umfeld.