Antrag 2 zur Finanzierung der Radstation am BHF Kattenvenne

Fahrradkäfig voll

Nachdem der Umweltausschuss am 12.11.2024 einstimming bei einer Enthaltung beschlossen hatte dem Rat zu empfehlen, das Projekt in den Haushalt 2025 aufzunehmen, hat die Verwaltung eine Verwaltungsvorlage erstellt, in der das genaue Gegenteil als Beschlussvorschlag vorgelegt wurde:

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Rat stellt fest, dass das Projekt mit den Voraussetzungen des § 82 GO NRW nicht vereinbar ist.

Die Gemeinde Lienen hat wegen erheblicher Finanzprobleme zur Zeit keinen genehmigungsfähigen Haushalt und wird – laut Aussagen der Verwaltung – auch 2025 voraussichtlich keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen können. §82 Gemeindeordnung sagt, dass nur Ausgaben getätigt werden dürfen, die zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Unserer Ansicht trifft das auf die Radstation in Kattenvenne zu.

Auf einer Tagung der Kreisgrünen haben wir nun vor kurzem erfahren, dass Gelder, die der Gemeinde im Rahmen des §6 EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) in NRW zustehen, so zu verwenden sind, dass sie die Akzeptanz von Windenergieanlagen fördern. Damit sind sie dem normalen Haushaltsrecht entzogen und können für die Radstation in Kattenvenne verwendet werden.

Entsprechend haben wir am 11. Dezember Folgendes beantragt:

Der Rat möge beschließen:
Die Einnahmen aus §6 EEG werden zur Deckung des Eigenanteils bei der Finanzierung der Radstation am BHF Kattenvenne verwendet. Erst nach Erreichen des Eigenanteils wird erneut über die Verwendung der Mittel beschlossen werden.

Hier der gesamte von uns eingereichte Antrag:

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