Öffentlichkeitsbeteiligung Achelpohl

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Von Mittwoch, den 22. April 2026 bis Mittwoch, den 27. Mai läuft nun die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Baumkamp. Es handelt sich dabei um den Bereich des Bauprojektes im Bereich des ehemaligen Lebensmittelgeschäftes Achelpohl.

Die Zeichen im rechteckigen Kasten bedeuten Folgendes:

MU: bedeutet „Urbanes Gebiet“. Näheres siehe Begründung zum Bebauungsplan.

Die römische III daneben heißt, dass maximal drei Vollgeschosse erlaubt sind.

Die 0,8 (Grundflächenzahl) unter MU bedeutet, dass das 0,8-fache, also 80% der Grundstücksfläche bebaut sein dürfen. Durch wasserdurchlässige Stellplätze ggf. sogar noch mehr.

Die 2,4 daneben (Geschossflächenzahl) heißt, dass die gesamte nutzbare Wohnfläche des Gebäudes das 2,4-fache der Grundstücksfläche betragen darf. Wird die Grundflächenzahl von 0,8 voll genutzt, ergeben sich so drei Vollgeschosse. Bei geringerer Nutzung der Grundfläche kann sogar ein viertes Geschoss errichtet werden, dass aber kein Vollgeschoss mehr sein darf.

Die anderen Angaben bedeuten, dass die Gebäudehöhe 16,5 m betragen darf, nur Sattel- oder Walmdächer erlaubt sind und die Dachneigung mindestens 40 Grad betragen muss. Genaueres findet sich dann in der Begründung zum Bebauungsplan.

Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde unter folgender Adresse einsehbar: https://www.o-sp.de/lienen/plan?90413

Wie kann ich nun meine Bedenken und Anregungen vorbringen?

Als erste Möglichkeit könnt Ihr/können Sie ihre Anregungen und bedenken als Brief schriftlich zur Gemeinde schicken. Wie so ein Schreiben aussehen könnte sehen sie/seht ihr am Ende dieses Beitrags.

Die zweite auch einfache Möglichkeit, ist es ein Mail zu senden an m.micke@lienen.de . Auch hier empfehlen wir eine Form wie am Ende angegeben.

Es besteht auch die Möglichkeit, direkt bei der Gemeindeverwaltung abzugeben oder sogar dort zu Protokoll zu geben. Wie das genau geht, steht im Schreiben der Gemeinde unter https://www.o-sp.de/download/lienen/575683

Was sollte ich anregen bzw. welche Bedenken sollte ich vorbringen?

Das ist ganz individuell. Formulieren sie in eigenen Worten, welche Verbesserungen sie sich wünschen oder in welchen Punkten sie sich persönlich betroffen fühlen. Vorteilhaft aber nicht unbedingt notwendig ist es die eigene Betroffenheit durch Fakten belegen zu können.

Zum Schluss zum Herunterladen hier unser Vorschlag für die äußere Form eines Schreibens an die Gemeinde.

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